COVID 19 Hygienekonzept

bitte ausdrucken und zum Spiel mitbringen, gilt auch für Dauerkartenbesitzer, oder
einchecken mit LUCA-App (Kassenhäuschen)

Hygienekonzept für Trainings-und Spielbetrieb im Außenbereich beim 1. FC Wernberg 1922 e.V.

(Stand: 01. Juni 2021)

Basierend auf dem aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem gültigen Rahmenhygienekonzept Sport und dem aktuellen Muster-Hygienekonzept des BLSV wurde das nachfolgende Rahmenkonzept für die Umsetzung des Trainings- und Spielbetriebs im Freien und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte des 1. FC Wernberg 1922 e.V. ausgearbeitet. Zudem werden Regelungen für Personen im Zuschauerbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt.

Dieses Hygienekonzept tritt mit 01.06.2021 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die vorherigen Versionen. Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

Organisatorisches und grundsätzliche Regeln

  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept beim Trainingsbetrieb sind: Christof Schwendner (0175/5965869), Jens Scheffel (0175/9564729), Christian Spindler (0160/8509101)
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept beim Spielbetrieb sind: Gerhard Ibler (0178/8383977), Horst Baumann (0178/4554688), Dieter Rosenberg (0173/3527666)
  • Vor Betreten der Sportanlage wird durch eine beauftragte Person sichergestellt, dass (bei den entsprechenden Inzidenzwerten) nur Personen die Sportanlage mit negativem Testergebnis betreten.
  • Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Sportgelände.
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds und in geschlossenen Räumlichkeiten. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine FFP2-Maske zu tragen – ausgenommen bei der Sportausübung.
  • Auch in geschlossenen Räumlichkeiten ist eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in den Umkleidekabinen und Toiletten eine FFP2-Maske zu tragen ist, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
  • Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).
  • Beim Betreten der Sportanlage sind die Hände zu desinfizieren. Dafür sind Desinfektionsmittel im Eingangsbereich bereitgestellt.
  • Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.
  • Die Aufenthaltsdauer auf dem Sportgelände und den Kabinenräumlichkeiten ist auf das Nötigste zu beschränken.

Der Einlass und das Verlassen auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über die gekennzeichneten Ein- und Ausgänge.

  • Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten.
  • Unnötiger Körperkontakt wie Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
  • Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten (Spieler, Funktionäre, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. Personen mit folgenden Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.
  • Personen, die gegen die Vorschriften des Hygienekonzepts verstoßen, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. werden vom Sportgelände verwiesen.
  • Die Anreise von Sportlern, Funktionären, Zuschauern und die Einhaltung der dafür nötigen HygieneVorgaben liegen in deren Verantwortung.

Trainingsbetrieb

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren beim Trainingsbetrieb die Trainingsgruppen der Heim-Teams über die Maßnahmen und Regelungen dieses Hygienekonzepts.
  • Die Kontaktdaten der Personen des Heim-Vereins, die am Trainingsbetrieb teilnehmenden, sind durch den/die zuständigen Trainer*innen / Betreuer*innen der Trainingsgruppe zu erfassen. Diese beinhaltet den Namen und sichere Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse oder Anschrift) jedes Teilnehmers. Eine Datenerfassung ist auch über die Luca-App möglich.
  • Die Kontaktdatenerfassung erfolgt nach datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.
  • Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch wenn möglich immer gleich gehalten.
  • Der Trainingsbetrieb wird so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Trainingsgruppen vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.

Organisation beim Trainings und Spielbetrieb

  • Das verwendete Material beschränkt sich auf das Nötigste. Bälle und Markierungshütchen werden möglichst vor dem Training/Spiel desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.
  • Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem Spieler pro Training/Spiel getragen und nicht getauscht. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
  • Nach dem Training/Spiel werden die verwendeten Materialien (Bälle, Hütchen, usw.) durch Trainer*innen / Betreuer*innen selbstständig desinfiziert bzw. alternativ gründlich gereinigt.

Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Die Teilnehmer werden mittels Aushängen auf die regelmäßige Händehygiene hingewiesen.

  • Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.
  • Wenn eine räumliche Trennung der Wege für beide Teams nicht sicher zu gewährleisten ist, muss auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung geachtet werden.
  • Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien. Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).
  • Kehren Spieler und Betreuer in der Halbzeitpause in die Umkleidekabinen zurück, dann muss bei mehr als 5 anwesenden Personen pro Kabine eine FFP2-Maske getragen werden (bei Schiedsrichtern: ab 2 Personen).

Regeln in den Umkleideräumen

  • Die Trainingsgruppen oder Spielmannschaften dürfen nur die 2 Mannschaftsumkleideräume (Heim- und Gästeumkleide) unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m nutzen. Falls die Abstandsregel in den Umkleideräumen nicht eingehalten werden kann (z.B. in der Halbzeitpause), so ist eine FFP2Maske zu tragen.
  • Die Schiedsrichterumkleidekabine darf beim Spielbetrieb genutzt werden. Falls die Abstandsregel (1,5 m Abstand) im Umkleideraum nicht eingehalten werden kann (z.B. in der Halbzeitpause), so ist eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Es dürfen sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen aufhalten.
  • Für die Nutzung der Umkleiden im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb und zur Wahrung des Mindestabstands sollten ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen werden oder das Umziehen erfolgt ggf. in wechselnden Gruppen.
  • In den Umkleideräumen ist für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Dafür sind während den Nutzungszeiten die vorhandenen Fenster zu kippen oder wenn möglich ganz zu öffnen.
  • Bei der Nutzung der Umkleiden ist eine entsprechende Fußbekleidung zu tragen.

Regeln in den Duschräumen

  • Trainingsgruppen oder Spielmannschaften dürfen nur die 2 Mannschaftsduschräume (Heim- und Gästedusche) unter Einhaltung des Mindestabstands nutzen.
  • Die Schiedsrichterdusche darf nur von 1 Schiedsrichter genutzt werden.
  • Die Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig in einer Mannschaftsdusche aufhalten dürfen, ist auf 2 begrenzt.

Es dürfen je Duschraum nur die zwei aussen liegenden Dusch-/Waschplätze benutzt werden, da dadurch eine deutliche Trennung der Dusch-/Waschplätze und ausreichender Spritzschutz gewährleistet ist.

  • Die Aufenthaltsdauer in den Duschen ist auf ein Minimum zu beschränken.
  • In den Duschräumen ist für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. Dafür sind während den Nutzungszeiten die vorhandenen Fenster zu kippen oder wenn möglich ganz zu öffnen.
  • Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein, um Dampf abzuleiten.
  • Bei der Nutzung der Duschen ist eine entsprechende Fußbekleidung (Badeschlappen) zu tragen.
  • Die Nutzer der Duschen haben eigene Handtücher und Duschmittel mitzubringen.
  • Stehendes Wasser in den Duschräumen sollte nach der Nutzung der Duschen mit den bereitstehenden Wasserschiebern in den Abflussbereich gewischt werden.

Spielbetrieb

  • Bei Spielbetrieb werden der Gast-Verein bzw. alle Personen, die in den aktiven Spielbetrieb involviert sind bzw. aktiv teilnehmen (z.B. Schiedsrichter), durch die Verantwortlichen der Fußballabteilung über das Hygienekonzept informiert. Exemplare des Hygienekonzepts werden dazu in den Umkleidekabinen der Mannschaften und Schiedsrichter ausgelegt. Falls möglich, wird der GastVerein schon vor der Anreise über das Hygiene-Konzept informiert (z.B. per Email oder Link auf der FCW-Homepage).
  • Sämtliche Wettkämpfe werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z.B. Schiedsrichter). Eine Datenerfassung ist auch über die Luca-App möglich.
  • Die Kontaktdatenerfassung erfolgt nach datenschutzrechtlichen Vorgaben und ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.
  • Der Spielbetrieb wird möglichst so organisiert, dass eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und Schiedsrichter möglich ist.

Die Anreise der Gast-Teams und die Einhaltung der dafür nötigen Hygiene-Vorgaben liegen in deren Verantwortung.

  • Die Nutzer der Kabinen und Duschen achten darauf, dass die Räume nach der Nutzung sauber verlassen werden. Die Räumlichkeiten werden zusätzlich regelmäßig durch Reinigungspersonal gereinigt. Die Reinigungsfrequenz der Räumlichkeiten kann angepasst werden, damit die Sauberkeit stets gewährleistet ist.

Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter das Sport-Hygiene-Konzept und sind separat zu betrachten und werden anhand der lokal gültigen behördlichen Verordnungen betrieben:

  • Vereinsheim mit Gastronomie- und Terrassen-Bereich
    • Sonstige Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume (z.B. Lager-/Serviceräume)

Für den „Straßenverkauf“ von Speisen und Getränken über die Grillhütte (neben Kassenhäuschen im Eingangsbereich) gelten die allgemeinen Vorgaben der Sechsten Bayerischen

Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie. Die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV). Die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel sind zu beachten. Ist beim Verkaufs-/Grillpersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine FFP2-Maske zu tragen.

Vereins-Informationen

Verein:                                    1. FC Wernberg 1922 e.V.

Adresse Sportstätte:               Sportplatzstraße 22, 92533 Wernberg-Köblitz

E-Mail:                                     info@fc-wernberg.de

Homepage:                             https://www.fc-wernberg.de/

V.f.d.I.:                                    Gerhard Ibler, 1. Vorstand

Wernberg, 01.06.2021